BCT-Touristik

Paraguay Reisen

Paraguay Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 4

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

Von nächtlichen Überlandfahrten wird (auch wegen der schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnisse) abgeraten.

Die touristische Infrastruktur des Landes ist bescheiden, doch stehen neben Mietwagen zu allen Touristenzielen auch Reisebusse zur Verfügung. Nach Ciudad del Este besteht auch eine regelmäßige Flugverbindung von Asunción aus.

Bei und nach starken Regenfällen sind viele Straßen auch in städtischen Bereichen nur eingeschränkt und unter Gefahr befahrbar.

Flughafensteuer bei Ausreise

Bei der Ausreise aus Paraguay über den Flughafen von Asunción muss eine Flughafensteuer in Höhe von z. Zt. 31 USD entrichtet werden. Diese Steuer ist, bis auf wenige Ausnahmen, in der Regel bereits im Preis des Flugtickets enthalten.

Geld/Kreditkarten

Es wird empfohlen, Geld nur bei offiziellen Wechselstellen bzw. Banken zu wechseln und keine größeren Barbeträge mit sich zu führen.

Mit ec-Bankkarten sowie Kreditkarten und PIN kann an Geldautomaten (in größeren Städten) Bargeld abgehoben werden, je nach Bank jedoch oft nur bis zu 150 EUR pro Tag.

Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen- allerdings werden 100-Dollar-Noten der Serien CB aus 2001 und D aus 2003 derzeit nicht akzeptiert, auch nicht bei Banken!

Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nur in Asunción und Ciudad del Este und auch dort nicht überall möglich.

Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kfz besteht nicht.

Straßen- und Flugverkehr

Besondere Vorsicht ist im Straßenverkehr geboten, das gilt vor allem für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind deutlich höher als in Mitteleuropa.

Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, auch kommt es immer wieder zu Überbuchungen der Flüge. Auch ist aufgrund der notwendigen Umsteigeverbindungen (idR über Sao Paulo) nicht immer sichergestellt, dass das Gepäck zeitgleich mit dem Reisenden eintrifft.

Immobiliengeschäfte

Bei Immobiliengeschäften in Paraguay ist besondere Vorsicht angebracht: Informieren Sie sich aus verschiedenen Quellen und vergleichen Sie die Grundstückspreise. Kaufen Sie nichts, was Sie nicht zuvor besichtigt haben. Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse vor dem Kauf ausreichend und lassen Sie sich den aktuellen Grundstückstitel vorlegen. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Land mehrfach verkauft wurde, oder es wird Land von Personen angeboten, die nicht Eigentümer sind. Grundlage für die Übertragung des Eigentums ist die sog. „escritura pública“, ein notarieller Vertrag, der zur Umschreibung des Eigentums beim Katasteramt vorgelegt werden muss. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor paraguayischen Gerichten ist häufig mühsam und selten erfolgreich. Die Botschaft empfiehlt, in Grundstücksangelegenheiten einen Rechtsanwalt oder Notar einzuschalten.

Auswanderung nach Paraguay

Personen, die erwägen, nach Paraguay auszuwandern, wird dringend empfohlen, sich mit den Lebens- und Sicherheitsbedingungen vor Ort vertraut zu machen. Es wird insbesondere dazu geraten, eine Auslandskranken- und Rückholversicherung in Deutschland abzuschließen. Ausführliche Hinweise zum Thema „Leben und Arbeiten in Paraguay“ können Sie der Website der Deutschen Botschaft in Asunción unter www.asuncion.diplo.de/auswandern entnehmen.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.